Kosten
Die Kosten der Förderung laufen über das Sozialamt SGB IX §§ 90 ff bzw. das Jugendamt SGB VIII § 35a und nicht über die Krankenkasse. Kosten entsprechen der jeweils gültigen Vergütungsvereinbarung mit der Hansestadt Lübeck.
Selbstzahler
Die Kosten für Selbstzahler entsprechen ebenfalls der aktuellen Vergütungsvereinbarung mit der Hansestadt Lübeck. Bitte sprechen Sie uns an.