Information für Ämter
Wir bieten qualifizierte Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung (§ 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i.V.m. § 78 Abs. 2 SGB IX) mit dem Ziel der Befähigung der leistungsberechtigten Person an.
Wenn Sie Fragen zur Förderung (allgemein oder auch fallbezogen) im Autismus Institut Lübeck haben, können Sie uns direkt, telefonisch oder per Mail ansprechen.
Wir haben eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt Lübeck abgeschlossen. Sollte diese bei Ihnen noch nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an uns.
Wir bieten für die Mitarbeiter:innen von Ämtern auch Informationsveranstaltungen zum Thema Autismus und zu unserer Arbeit an.