Förderkonzept
Durch das Autismus Institut Lübeck wird Eingliederungshilfe zur Teilhabe an der Gesellschaft für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer Autismus-Spektrum-Störung („ASS“) gemäß § 54 SGB XII i. V. m. § 55 Abs. 2, Nr. 3, 6 und 7 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII erbracht.
Unser multiprofessionelles Therapeuten-Team ist neben autismusspezifischen Hilfen auch auf die Beratung, Supervision und Fortbildung mit einem Fokus auf den Bereich Autismus spezialisiert. Für die Behandlung komorbider, den Autismus begleitender Störungen (wie ADHS, Angststörungen, Schlafstörungen, Depression, Zwangsstörungen etc.) kooperieren wir eng mit den dafür zuständigen Fachstellen. Als ausgewiesenes Autismus Institut liegt uns besonders die begleitende wissenschaftlich Evaluation am Herzen, um einen aktiven Beitrag zur Weiterentwicklung der Autismustherapie zu leisten.
Autismus kann die Entwicklung der Persönlichkeit beeinflussen, das familiäre (Zusammen)Leben, die schulische und berufliche Eingliederung sowie die Sozialkontakte ganz erheblich erschweren. Der Langzeitverlauf einer Autismus-Spektrum-Störung hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von der individuellen Ausprägung des Autismus beim einzelnen Menschen.
Die autistische Symptomatik ist durch langfristige, autismusspezifische Behandlungs- und Fördermaßnahmen positiv veränderbar.
Förderung oder Therapie
Manchmal sind juristische Spitzfindigkeiten außerhalb der praktischen Realität. Das deutsche Sozialrecht macht da keine Ausnahme. Hinzu kommen noch Unterschiede im Landesverfassungsrecht oder Verwaltungsrecht und die praktischen Ausgestaltung in der Verwaltung verschiedener Bundesländer.
Dies führt dazu, dass in einigen Bundesländern z.B. der Begriff „Therapie“ verwendet werden darf, in anderen nicht und deshalb „Förderung“ heißen muss.
Ursprünglich bedeutet Therapie (altgriechisch: therapeia) „Dienst, Pflege, Heilung“. Insofern kann es Menschen mit Autismus egal sein, wie etwas in ihrem Bundesland bezeichnet wird – Wichtig ist professionelle Unterstützung.