Die Förderung in unserem Hause wird über das Amt – Eingliederungshilfe – und nicht über die Krankenkasse finanziert.

Für Erwachsene und Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sind die Sozialämter über die Eingliederungshilfe SGB IX §§ 90 ff. zuständig. Bei Kindern und Jugendlichen, die zur Schule gehen ist in den meisten Fällen das Jugendamt über SGB XIII § 35a zuständig. Allerdings hängt es auch von der Diagnose ab.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem jeweils zuständigen Amt und setzen Sie sich dann mit diesem in Verbindung, um dort den Erstantrag für die Förderung zu stellen. Sie können unten ein Formular zum Antrag auf Therapie herunterladen. Um schon mal auf die interne Warteliste des Autismus Institut Lübecks zu kommen, bitten wir Sie, uns einen ausgefüllten Fragebogen zuzusenden.

Formular zum Abgeben beim Jugendamt oder Sozialamt (Eingliederungshilfe):

Fragebogen für unsere interne Warteliste (bitte ausgefüllt an das Autismus Institut Lübeck schicken):

  • Fragebogen für Erwachsene Download
  • Fragebogen für Kinder und Jugendliche Download