Die Förderung in unserem Hause wird über das Amt  – Eingliederungshilfe – und nicht über die Krankenkasse finanziert.

Für Erwachsene und Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sind die Sozialämter über die Eingliederungshilfe SGB IX §§ 90 ff. zuständig. Bei Kindern und Jugendlichen, die zur Schule gehen ist in den meisten Fällen das Jugendamt überSGB XIII § 35a zuständig. Allerdings hängt es auch von der Diagnose ab.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem jeweils zuständigen Amt und setzen Sie sich dann mit diesem in Verbindung, um dort den Erstantrag für die Förderung zu stellen.

Antrag auf Therapie Download

Für Erwachsene mit einer Autismusdiagnose gibt es die Möglichkeit, in unserem Institut vorab ein Informationsgespräch zu führen. Bitte senden Sie uns dazu eine Mailanfrage.